GoVisually ist eines der bekanntesten Online-Proofing-Tools weltweit – günstig, einfach bedienbar und bei kleinen Teams beliebt. Aber wer als Agentur in Deutschland, Österreich oder der Schweiz arbeitet, stößt früher oder später auf ein Problem: GoVisually hostet seine Daten in Australien. Und das ist für europäische Unternehmen nicht nur unangenehm – es ist ein handfestes DSGVO-Problem.
Dieser Artikel erklärt, was das konkret bedeutet, welche Risiken damit verbunden sind und welche Alternativen es gibt.
GoVisually hostet in Australien und ist damit für Agenturen mit DSGVO-Pflicht nicht geeignet. Dieser Artikel erklärt die Risiken und zeigt, welche DSGVO-konformen Alternativen es im DACH-Markt gibt.
Was du in diesem Artikel erfährst
- Warum GoVisuallys Hosting in Australien ein DSGVO-Problem ist
- Welche konkreten Risiken das für deine Agentur bedeutet
- Was du bei der Tool-Auswahl unbedingt prüfen solltest
- Welche Alternative denselben Funktionsumfang bietet – DSGVO-konform
GoVisually und DSGVO: Das Problem im Detail
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) schreibt vor, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur unter bestimmten Bedingungen in Drittländer übertragen werden dürfen. Australien gilt als solches Drittland – es bietet kein der EU vergleichbares Datenschutzniveau.
Was bedeutet das in der Praxis? Jedes Mal wenn du ein Kundenprojekt in GoVisually hochlädst, werden diese Daten auf Servern in Australien gespeichert. Das betrifft nicht nur deine eigenen Dateien, sondern auch alle Informationen deiner Kunden: Namen, E-Mail-Adressen der Reviewer, Kommentare, Projektinhalte.
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Nach Art. 44 ff. DSGVO ist eine Datenübermittlung in Drittländer nur zulässig, wenn entweder ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln vereinbart wurden. Für Australien existiert kein solcher Angemessenheitsbeschluss.
Wenn du als Agentur Kundendaten in Tools speicherst die außerhalb der EU hosten, ohne entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung, haftest du als Verantwortlicher nach DSGVO. Im Ernstfall drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Was passiert wenn GoVisually dich auf das Problem anspricht?
GoVisually bietet in seinen Nutzungsbedingungen keine expliziten EU-DSGVO-Garantien. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO – der für den Einsatz von Drittanbietern durch deutsche Unternehmen Pflicht ist – ist mit GoVisually nicht standardmäßig verfügbar.
Das bedeutet: Du nutzt GoVisually offiziell ohne die notwendige rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung.
Welche weiteren Probleme GoVisually für DACH-Agenturen hat
Das DSGVO-Problem ist das gravierendste, aber nicht das einzige Argument das Agenturen im deutschsprachigen Raum gegen GoVisually ins Feld führen:
Kein Video-Feedback im Lite-Plan
GoVisually bietet frame-genaues Video-Feedback erst ab dem Pro-Plan – der kostet 33 Dollar pro Nutzer und Monat. Für ein Team aus drei Personen sind das 99 Dollar monatlich, nur für die Video-Funktion. Im günstigeren Lite-Plan (16 Dollar/Nutzer/Monat) ist Video-Feedback schlicht nicht verfügbar.
Projektlimit im Einstiegsplan
Im Lite-Plan sind maximal 15 aktive Projekte gleichzeitig möglich. Für Agenturen mit mehreren Kunden parallel ist das schnell ein limitierender Faktor.
Kein deutschsprachiger Support
GoVisually bietet ausschließlich englischsprachigen Support. Für DACH-Agenturen die bei Fragen oder Problemen schnelle Hilfe auf Deutsch benötigen, ist das ein realer Nachteil.
Per-User-Preismodell
GoVisually berechnet jeden internen Nutzer separat. Externe Reviewer – also Kunden die Feedback geben – sind zwar kostenlos, aber das Per-User-Modell für interne Teams macht das Tool bei wachsenden Agenturen teurer als nötig.

Was DSGVO-konformes Online Proofing bedeutet
Nicht jedes Tool das „DSGVO-konform" auf seiner Website schreibt, ist es tatsächlich. Hier sind die drei Kriterien die du konkret prüfen solltest:
1. Hosting-Standort
Wo stehen die Server? EU-Hosting – am besten Deutschland – ist die sicherste Wahl. Frage direkt beim Anbieter nach und lass dir den Standort schriftlich bestätigen.
2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Für jeden Dienstleister der personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet, benötigst du einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Prüfe ob der Anbieter einen solchen Vertrag standardmäßig anbietet und ob er den deutschen Anforderungen entspricht.
3. Datenschutzerklärung und Transparenz
Ein seriöser Anbieter kommuniziert klar, welche Daten er speichert, wie lange und zu welchem Zweck. Intransparente Datenschutzerklärungen – oder solche die nur auf englisch verfügbar sind – sind ein Warnsignal.
Frage potenzielle Tool-Anbieter direkt: „Können Sie mir einen AVV nach deutschem Recht zur Verfügung stellen?" Anbieter die keine klare Antwort liefern oder auf einen englischsprachigen Standardvertrag verweisen, sind für den DACH-Markt kritisch zu bewerten.

Die Alternative: draftgo.io
draftgo.io ist ein Online-Proofing-Tool das speziell für den DACH-Markt entwickelt wurde und alle Anforderungen erfüllt die GoVisually nicht bietet:
DSGVO-konformes Hosting auf deutschen Servern – keine Datenweitergabe in Drittstaaten, volle Compliance mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Video-Feedback auf jedem Plan – frame-genaue Kommentare direkt im Player sind nicht auf teure Tarife beschränkt, sondern ab dem ersten bezahlten Plan verfügbar.
Kein Account-Zwang für Kunden – deine Kunden kommentieren per Link, ohne sich zu registrieren. Keine Hürden, keine Support-Anfragen wegen Login-Problemen.
Unlimitierte Projekte und Reviewer – ab dem Freelancer-Plan gibt es kein Projektlimit und keine Kosten für externe Reviewer.
Pauschalpreis statt Per-User-Modell – der Agentur-Plan kostet 49€/Monat pauschal für 5 interne Nutzer, egal wie viele Kunden Feedback geben.
Der direkte Preisvergleich für eine Agentur mit 3 internen Nutzern:
- GoVisually Lite (jährlich): 48 Dollar/Monat – ohne Video, mit Projektlimit, kein DSGVO
- draftgo Freelancer-Plan: 19€/Monat – mit Video, ohne Projektlimit, DSGVO-konform
Mehr zum direkten Vergleich findest du auf unserer GoVisually Vergleichsseite.
Häufige Fragen zu GoVisually und DSGVO
Darf ich GoVisually als deutsche Agentur überhaupt nutzen?
Rechtlich ist die Nutzung von GoVisually ohne entsprechende Datenschutzvereinbarungen für deutsche Agenturen problematisch. Da GoVisually in Australien hostet und kein EU-Angemessenheitsbeschluss vorliegt, fehlt die rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung nach Art. 44 DSGVO. Im Zweifelsfall solltest du das mit einem Datenschutzbeauftragten klären.
Was ist der Unterschied zwischen GoVisually Lite und Pro?
GoVisually Lite (16 Dollar/Nutzer/Monat jährlich) enthält kein Video-Feedback und ist auf 15 aktive Projekte und 15 Reviewer limitiert. GoVisually Pro (33 Dollar/Nutzer/Monat jährlich) schaltet Video-Feedback frei und hebt die Limits auf. Beide Pläne hosten in Australien.
Gibt es eine GoVisually-Alternative mit deutschem Support?
Ja – draftgo.io bietet persönlichen Support auf Deutsch, hostet auf deutschen Servern und deckt alle Dateitypen ab die GoVisually unterstützt. Zusätzlich ist Video-Feedback auf jedem Plan verfügbar.
Wie schnell kann ich von GoVisually zu draftgo wechseln?
Der Wechsel ist innerhalb eines Tages möglich. Du legst dein erstes Projekt in draftgo an, lädst deine Assets hoch und schickst deinen Kunden einen Link – der Prozess ist ohne Onboarding sofort einsatzbereit. Bestehende GoVisually-Projekte kannst du parallel weiterführen und in eigenem Tempo migrieren.

Fazit
GoVisually ist ein funktionales Tool – aber für Agenturen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Hosting in Australien ein reales rechtliches Problem das nicht ignoriert werden sollte. Hinzu kommen funktionale Einschränkungen wie das fehlende Video-Feedback im Einstiegsplan und das Projektlimit.
Wer eine DSGVO-konforme Alternative sucht die denselben Funktionsumfang bietet – oder mehr – sollte draftgo.io 14 Tage kostenlos testen. Hosting in Deutschland, Video-Feedback auf jedem Plan, kein Account-Zwang für Kunden.
Weiterführende Artikel:
Written by
Emilia
Content Producer
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